Testament und Erbschaft – wie am besten regeln?
Eva und Michael sind seit Kurzem in Pension. Sie haben drei gemeinsame Kinder und erfreuen sich an ihren Enkelkindern. Eva und Michael leben in einem Einfamilienhaus. Zusätzlich gibt es Sparbücher, Lebensversicherungen und ein Wertpapierdepot. Beiden liegt es am Herzen, ihre finanziellen Angelegenheiten zu Lebzeiten zu regeln. Ihre drei Kinder verstehen sich gut, aber zu oft hört man von Erbstreitigkeiten trotz Testament.
Das Thema um Testament und Erbschaft wird uns alle einmal betreffen. Hier findest du Informationen, um aktiv deine Vermögensübergabe regeln zu können.
Welche Vermögenswerte sind vorhanden?
Sparbücher, Versicherungen, Wertpapiere, Immobilien, Schmuck, Antiquitäten, Unternehmensanteile und anderes sind Vermögenswerte, die im Todesfall automatisch an die Hinterbliebenen übergehen. Du kannst dich jedoch auch für die Variante einer aktiven Vermögensübergabe zu Lebzeiten entscheiden. Während die Regelung für z. B. das Sparbuch sehr einfach ausfällt, sieht dies bei Unternehmensanteilen anders aus. Eine rechtliche Beratung ist hier empfehlenswert.
Wer soll bei der Vermögensübergabe berücksichtigt werden?
Das gesetzliche Erbrecht regelt, wer im Todesfall bei der Aufteilung des Nachlasses berücksichtigt wird. Die gesetzliche Erbfolge ist durch das Parentel-System und das Ehegattenerbrecht festgelegt. Ohne ins Detail zu gehen, kann man sagen, dass Nachkommen (nach dem Grundsatz „alt vor jung“) sowie Ehepartner:innen bzw. eingetragenen Partner:innen grundsätzlich ein Recht am Erbe eingeräumt ist.
Soll die gesetzliche Regelung keine Berücksichtigung finden, ist es nötig, ein Testament (letztwillige Verfügung) zu verfassen. Welche Arten des Testaments es gibt und welche Formvorschriften hierbei einzuhalten sind, liest du am besten hier nach. Grundsätzlich verdrängt ein Testament die gesetzliche Erbfolge. Eine Ausnahme hiervon bildet das Pflichtteilsrecht. Es besagt, dass bestimmten Personen ein Mindestanteil am Wert des Vermögens der bzw. des Verstorbenen zusteht.
Warum es in vielen Fällen sehr wichtig ist, ein Testament aufzusetzen, lies bitte in unserem Beitrag Warum du dein Erbe schon frühzeitig regeln solltest nach.
Wann möchtest du das Vermögen übergeben?
Eva und Michael sind der Meinung, dass eine finanzielle Unterstützung ihrer Familie zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoller ist, als in 5, 10 oder 20 Jahren. Wohnungskauf, das Studium der Enkel, das Auslandsjahr in Australien sind für ihre Kinder große finanzielle Herausforderungen. Aufgrund dessen möchten Eva und Michael einen Teil ihrer Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten übertragen.
Wann die Übergabe des Vermögens stattfinden soll, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Eine Reihe von Faktoren beeinflussen diese und sie sollte wohlbedacht sein. Du kannst dich auch dafür entscheiden, verschiedene Vermögenswerte zu unterschiedlichen Zeitpunkten weiterzugeben.
Willst du dein Vermögen nicht bereits zu Lebzeiten weitergeben, die Unterstützung deiner Kinder und Enkelkinder ist dir dennoch sehr wichtig? Dann kannst du das auch mit einer regelmäßigen, monatlichen Zuwendung in Form von Fondssparen wahrnehmen. Was ist Fondssparen? In unseren Beiträgen „Mit Fondssparen Wünsche verwirklichen“ oder „Meine Kinder sollen es besser haben!“ findest du lesenswerte Informationen dazu.
Auf welche Art möchtest du dein Vermögen zu Lebzeiten übergeben?
Wenn du bereits zu Lebzeiten festlegen willst, an wen und wie Vermögenswerte übertragen werden sollen, dann sind die beiden häufigsten Arten die Schenkung sowie die Übergabe unter Lebenden.
- Schenkung unter Lebenden: Bei einer Schenkung handelt es sich um eine freigiebige Übergabe ohne Gegenleistung. Das könnte z. B. die Münzsammlung sein, die du deinem Sohn aushändigst. Seit einigen Jahren gibt es in Österreich keine Schenkungssteuer mehr. Schenkungen unter Lebenden unterliegen allerdings einer Anzeigepflicht beim Finanzamt (Ausnahme: Schenkungen unter Angehörigen, die innerhalb eines Jahres den Gesamtwert von EUR 50.000,– nicht übersteigen).
- Übergabe unter Lebenden: Die Übergabe zeichnet sich dadurch aus, dass die Übertragung des Eigentums mit einer Gegenleistung verbunden ist. Am häufigsten findet dies in der Praxis wahrscheinlich in Form der Übergabe eines Hauses oder einer Wohnung statt. Neben der Abtretung der Immobilie werden hier oft verschiedene Rechte wie lebenslanges Wohnrecht oder Belastungs- und Veräußerungsverbot vereinbart. Zusätzlich kommt es häufig zu Absprachen hinsichtlich Erhaltungskosten oder möglichen Kosten für Sanierungsmaßnahmen.
Wofür und wieviel Geld benötigst du noch zu Lebzeiten?
Dir über ein mögliches Testament Gedanken machen, ist sinnvoll. Ebenso wichtig ist es allerdings, deine verbleibende Zeit so gut wie möglich zu nutzen, sie zu genießen. Unsere Eheleute sind leidenschaftliche Segler. So oft es ihnen möglich ist, üben sie ihr Hobby aus – sowohl am Neusiedlersee als auch in Kroatien und Griechenland.
Im Zuge der Vermögensübergabe solltest auch du dir überlegen, welche Ausgaben noch anstehen bzw. welche Wünsche und Träume du dir erfüllen möchtest:
- Welche Hobbies möchtest du bis ins späte Alter ausüben?
- Fallen Renovierungsarbeiten am Haus an, die berücksichtigt werden müssen?
- Wie stehst du zum Thema Pflege: Wenn diese nötig sein sollte, wo möchtest du dich versorgt sehen? Gibt es eine Versicherung für diesen Fall bzw. wie viel Geld wird dafür nötig sein?
- Möchtest du dir ein neues Auto anschaffen, das dir einen bequemeren Einstieg ermöglicht?
- Stehen längere Reisen auf deinem Wunschzettel?
Achte darauf, dass für zukünftige Ausgaben weiterhin ausreichend Vermögen zur Verfügung steht.
Wir hoffen, dir wichtige Anregungen mitgegeben zu haben, um zu entscheiden, ob und wie du deine Vermögensweitergabe regeln möchten. Wenn du das Thema offen in deiner Familie ansprichst, wird dies auch für deine Familienbeziehung ein Gewinn sein. Bei Bedarf kann eine zusätzliche rechtliche Unterstützung Klarheit schaffen.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und ein Beratungsgespräch für die persönliche Nachlassregelung nicht ersetzt.
Dies ist eine Marketingmitteilung der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien. Aktualisierung: Februar 2021
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