3 tolle Steuerspartipps für dich und deine Familie
Das Thema Steuern ist für viele langweilig, sich damit zu befassen und sich um mögliche Steuerersparnisse zu kümmern, wird gerne vor uns hergeschoben. Doch mit einigen einfachen Tipps sind Entlastungen für die ganze Familie möglich. Wir haben deshalb gemeinsam mit unserer Finanz- und Steuerexpertin für euch die besten Steuerspartipps zusammengefasst, die du ganz einfach umsetzen kannst. Nimm dir nur einige Minuten Zeit und entlaste dein Budget – dir und deiner Familie zuliebe!
Neben der Familienbeihilfe, die automatisch ab Geburt des Kindes auf das Konto eines Elternteiles überwiesen wird, gibt es noch drei weitere Möglichkeiten für Familien, Steuern zu sparen. Diese sind vielen nicht bekannt. Um in den Genuss dieser Ersparnisse zu kommen, brauchst du nur Folgendes berücksichtigen:
1. Pensionsanteile übertragen und sparen
In Form des Pensionssplittings kannst du Pensionsansprüche an deinen Partner übertragen. Was aber viele nicht wissen: Mit dem Pensionssplitting kannst du auch Steuern sparen. Das Pensionssplitting soll einen Teil des Entgeltentganges durch Karenzzeiten bzw. geringere Einkünfte in Teilzeitbeschäftigungen jenes Partners, der vermehrt bei den Kindern zuhause ist, auffangen.
Pensionssplitting ist also nur für Paare mit Kindern anwendbar.
Die Steuerersparnis an einem Beispiel
In unserem Beispielfall leben Bettina (34 Jahre) und Paul (36 Jahre) in einer Lebensgemeinschaft. Sie haben zwei gemeinsame Kinder. Paul hat ein Jahresbruttoeinkommen von 40.000,– Euro. Davon werden pro Jahr 1,78 % dem Pensionskonto (= 712,– Euro Teilgutschrift pro Jahr; Details unter www.arbeiterkammer.at) gutgeschrieben. Daraus ergibt sich für Paul eine Nettopension von 1.800,– Euro. Maximal die Hälfte der Teilgutschrift (= 356,– Euro) kann er an Bettina übertragen.
Die Steuerersparnis, die ab Auszahlung der Pension anfällt, ist darauf zurückzuführen, dass für den übertragenen Pensionsanteil nun Bettinas niedrigerer Steuersatz (teils gänzlich steuerfrei, teils 20 %) angewandt wird. Und nicht die 30 % von Paul.
Daraus ergibt sich folgende Steuerersparnis pro Jahr (über einen angenommenen Zeitraum von 20 Jahren):
Die Ansprüche für das Pensionssplitting können für die ersten sieben Lebensjahre eines Kindes auf den Partner übertragen werden. In Summe sind maximal 15 Jahre übertragbar. Spätestens wenn das jüngste Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat, muss der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt eingereicht sein.
2. Alleinverdienerabsetzbetrag auch in Partnerschaften möglich
Beim Alleinverdienerabsetzbetrag wird oft angenommen, man dürfe diesen nur beantragen, wenn man auch Alleinverdiener ist. So ist es jedoch nicht. Der Alleinverdienerabsetzbetrag kann auch in einer Lebensgemeinschaft oder Ehe mit gemeinsamen Kindern beansprucht werden. Dann nämlich, wenn der andere Elternteil weniger als 6.312,– Euro (2023) steuerpflichtiges Einkommen pro Jahr erhält (im Jahr 2024 liegt die Grenze bei 6.937,– Euro). Zum Beispiel durch eine geringfügige Beschäftigung.
Durch die Abschaffung der kalten Progression ab dem Steuerjahr 2023 profitieren Eltern nicht nur von einer automatischen Anhebung der Familienbeihilfe. Nach einem Plus von 5,8 % mit Jänner 2023 gibt es 2024 sogar um 9,7 % mehr.
Unabhängig von der Einkommenshöhe kann der Alleinverdienerabsetzbetrag übrigens auch als Negativsteuer ausbezahlt werden. Der Begriff Negativsteuer bezeichnet eine steuerliche Gutschrift, die Arbeitnehmern zusteht, wenn sie durch ihr niedriges Einkommen keine Lohnsteuer bezahlen. So kann beispielsweise auch ein komplett einkommensloser Student als Kindesvater oder eine Hausfrau und Mutter (Alleinerzieherin) diese Summe ausbezahlt bekommen. Jedoch nur, wenn sie oder er dies in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt.
Tipp für Landwirte:
Durch die im Rahmen der Vollpauschalierung ermittelten relativ geringen Einkünfte müssen Landwirte oft keine Steuererklärung abgeben und lassen dadurch wertvolles Geld liegen. Diese Landwirte sollten also den Steuerausgleich machen und den Punkt „Alleinverdiener“ dort anhaken. Details nachzulesen hier: www.steuertipps-fuer-landwirte.at.
3. Familienbonus Plus richtig beantragen
Der Familienbonus Plus kann in der Höhe von 2.000,– Euro pro minderjährigem Kind jährlich bezogen werden (davor 1.500,– Euro). Der Familienbonus ist abhängig vom steuerpflichtigen Einkommen der Eltern. Wenn ein Elternteil mehr als 1.617,– Euro netto monatlich verdient, kann er den vollen Familienbonus jährlich geltend machen. Der Antrag ist über die Arbeitnehmerveranlagung möglich. Und es gibt die Möglichkeit, die Auszahlung des Familienbonus monatlich über die Lohnverrechnung durchführen zu lassen. Wichtiger Hinweis: Auch dann muss der Familienbonus Plus in der Arbeitnehmerveranlagung nochmals beantragt werden. Ansonsten kann es zu einer ungewollten Nachzahlung kommen.
Für Kleinverdiener und teilzeitbeschäftigte Personen 700 Euro pro Kind
Für Kleinverdiener bzw. teilzeitbeschäftigte Personen auch ohne steuerpflichtigem Einkommen gibt es unter dem Titel „Kindermehrbetrag“ ab 2024 eine Summe von 700,– Euro pro Kind. (Bis 2021 wurde einem Elternteil 250,– Euro, für 2022 und 2023 550,– Euro zugestanden.)
Eine vorübergehende Arbeitslosigkeit wirkt sich in den meisten Fällen nicht negativ auf die Höhe des Familienbonus Plus aus.
Wie du als Selbstständige:r oder Freiberufler:in Steuern sparen kannst, erfährst du hier: Vorsorgen und Steuern sparen in der Selbstständigkeit.
Vielen Dank an Helga Stockinger, Finanzexpertin bei www.vorsorgespezialisten.at und seit 1991 in der Finanzbranche tätig, für die Zusammenfassung dieser genialen Finanztipps für die Familie. Willst du noch mehr Tipps, wie du deine Finanzen aufbessern kannst? Mit Sicherheit wirst du hier fündig: 10 Dinge, die du von zuhause aus für dein Geld tun kannst.
Dies ist eine Marketingmitteilung der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien. Stand/Erstelldatum: November 2023
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