Kalte Progression: Ende in Sicht
Nicht nur die Lebenshaltungskosten haben sich erhöht, auch Zinsen für variabel verzinste Immobilienkredite sind im Steigen begriffen. Trotz Klimabonus & Co. sind deshalb viele emsig dabei, Einsparungspotenziale ausfindig zu machen, um die höheren Ausgaben zu bewältigen. Ein erster Gedanke ist oftmals, Sparraten zu kürzen oder auszusetzen. Wir haben Tipps für dich, warum dies möglicherweise gar nicht nötig ist und warum du dir Erleichterungen erwarten darfst.
Old but gold: Der Haushaltsplan
Bevor wir ins Detail gehen, möchten wir auf einen “Klassiker” hinweisen. Auf den sogenannten Haushaltsplan. Dieser ist nichts anderes als eine detaillierte Auflistung bzw. Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben eines Haushalts. Während die Netto-Einnahmen meist einfach und schnell beziffert werden können, ist´s bei den monatlichen Ausgaben etwas aufwendiger: Wie hoch sind die Fixkosten für u. a. Miete, Strom, Heizung, Versicherungen, etwaige Kredite und einiges mehr? Was machen variable Kosten wie Treibstoff, Lebensmittel, Freizeit, Kleidung usw. aus?
Nun gilt es, diese den Einnahmen auf Monatsbasis gegenüberzustellen. Eine idealerweise positive Differenz zeigt das Sparpotenzial. Dieser Betrag könnte für künftige Anschaffungen oder als Reserve zur Seite gelegt werden.
Damit die positive Differenz eventuell größer bzw. das Minus kleiner ausfällt, haben wir dir u. a. hier Anregungen zusammengestellt: 10 Dinge, die du von zuhause aus für dein Geld tun kannst.
Land in Sicht?
Die gute Nachricht: Ab dem 1. Jänner 2023 wird die sogenannte „kalte Progression“, quasi eine schleichende Steuererhöhung, abgeschafft. In Summe führt dies laut IHS (Institut für höhere Studien) und Wifo (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung) zu einer Entlastung in Höhe von 1,85 Mrd. Euro bereits im kommenden Jahr. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auf der Webseite des Bundesministeriums Finanzen.
Einkommenssteuer: ein Überblick
Die Einkommenssteuer ist stufenweise gestaffelt. Gemeint ist, dass das Einkommen in Teile zerlegt wird und jeder Einkommensteil zum Steuersatz der jeweiligen Tarifstufe besteuert wird.
Die aktuellen Tarifstufen bis Ende 2022 sind (Brutto-Angaben):
- Bis zu der Einkommensgrenze von 11.000,– Euro ist das Jahreseinkommen in Österreich steuerfrei.
- Über 11.000,– bis 18.000,– Euro beträgt die Einkommenssteuer 20 %.
- Der Einkommensteil über 18.000,– und bis 31.000,– Euro wird mit 32,50 % besteuert.
- Der Teil des Jahresgehalts über 31.000,– und bis 60.000,– Euro wird mit 42 %
- und jener über 60.000,– und bis 90.000,– Euro mit 48 % besteuert.
- Über einem Jahreseinkommen von 90.000,– Euro beträgt der Steuersatz 50 %.
- Ab einer Million Euro: 55 % Einkommenssteuer.
Beträgt das Jahreseinkommen beispielsweise 65.000,– Euro so liegt der sogenannte Grenzsteuersatz bei 48 %.
Was ist die kalte Progression?
Erhält nun ein Angestellter* eine jährliche Gehaltsanpassung zur Inflationsabgeltung so verschieben sich immer größere Teile seines Einkommens in den steuerpflichtigen Einkommensbereich bzw. in die Tarifstufe seines Grenzsteuersatzes (oder möglicherweise in die nächsthöhere Tarifstufe). Denn die Tarifstufen wurden bisher nicht mit der Inflation nach oben angepasst. Dieser steuerlich nachteilige Effekt wird als „kalte Progression“ bezeichnet. Warum kalt? Weil dafür keine (politischen) Maßnahmen gesetzt bzw. Beschlüsse gefasst werden müssen. Die schleichende Steuererhöhung passierte Jahr für Jahr bisher also automatisch.
Abschaffung der kalten Progression
Wie? Der Plan der österreichischen Regierung: nicht nur das Gehalt wird von Jahr zu Jahr an die Inflation angepasst, ab 2023 auch die Tarifstufen. So kann kalte Progression vermieden werden und Arbeitnehmern eine langfristige Entlastung ermöglicht werden.
Die neuen Tarifgrenzen für 2023:
0 bis 11.693,– Euro 0 % Steuern
bis 19.134,– Euro Steuersatz 20 %
bis 32.075,– Euro Steuersatz 30 %
bis 62.080,– Euro Steuersatz 41 %
bis 93.120,– Euro Steuersatz 48 %
bis 1 Mio. Euro Steuersatz 50 %
darüber: 55 % Einkommenssteuer
Kleiner Haken: Die Anpassung der Tarife an die Inflationsrate erfolgt künftig zu 2/3 automatisch. Für das verbleibende Drittel der Inflationsabgeltung bleibt der Politik demnach Gestaltungsspielraum. Positiver Nebeneffekt: für mittlere Einkommensteile wird der Steuersatz gesenkt. 32,50 % auf 30 % und 42 % auf 41 %. Somit sollte zusätzlich zur Abschaffung der kalten Progression mehr Netto vom Brutto im Börserl bleiben.
Wie wirkt sich das auf das Nettoeinkommen aus?
Beispielrechnung: Gemäß Beispielrechnungen des Bundesministeriums Finanzen wird ein Angestellter, der 3.171 Euro brutto verdient, ab 2023 um 391 Euro im Jahr weniger Einkommenssteuer zahlen. Für 2024 beträgt seine Ersparnis bereits 901 Euro. Mit einem Monatsbrutto von 2.162 Euro reduziert sich die Steuerlast um 371 Euro für 2023 und um 810 Euro für 2024.
Deine eigene Steuerersparnis kannst du dir hier berechnen.
Steuererleichterung: dranbleiben an den Sparzielen
Inflationsanpassung der Tarifstufen und Senkung von Steuersätzen sorgen also für mehr Netto vom Brutto. Idealerweise hat das einen doppelt positiven Effekt: Mehrbelastungen können gestemmt und Sparverträge für mittel- bis langfristige finanzielle Ziele können beibehalten – im besten Fall erhöht – werden. Bitte zusätzlich beachten: Sind die Zinserträge von Sparformen deutlich unter der Inflationsrate bedeutet dies einen Kaufkraftverlust. Angesichts der aktuell hohen Inflationsrate sollten deshalb für langfristige Geldanlagen Sparformen ins Auge gefasst werden, die – mittel- bis langfristig – auch unter Inkaufnahme höherer Risiken eine realistische Chance auf Kaufkrafterhalt bieten.
Dies ist eine Marketingmitteilung der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien. Stand/Erstelldatum: Oktober 2022.
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