Warum du dein Erbe schon frühzeitig regeln solltest
In den meisten Fällen beschäftigen sich Menschen mit ihrem Erbe erst im Alter. Verständlich, in jungen Jahren scheint das Thema in weiter Ferne zu liegen. Leider hat das Leben aber seine eigenen Regeln und niemand ist davor gefeit, auch schon in jungen Jahren eine:n nahe:n Angehörige:n zu verlieren. Damit solch Todesfall neben der Trauer nicht auch finanzielle Sorgen mit sich bringt, ist es wichtig, schon frühzeitig an seine Vermögensübergabe zu denken. Wir möchten dir dafür einige wichtige Anregungen mitgeben.
Wer erbt in Österreich im Todesfall?
In Österreich gilt das sogenannte Parentel-System. Es gibt vier Parentelen und das gesamte Erbe wird auf die Mitglieder der ranghöchsten Parentel aufgeteilt (Parentel 1 vor 2 etc.). Weiters wird noch die bzw. der Ehepartner:in bzw. eingetragene Partner:in1 beim Erbe berücksichtigt (im sogenannten Ehegattenerbrecht geregelt).
Möchtest du eine individuelle Regelung deines Nachlasses, ist eine letztwillige Verfügung – ein Testament – nötig. Nachkommen sowie Ehepartner:innen sind allerdings pflichtteilsberechtigt und können – außer in vereinzelten Ausnahmefällen – nicht gänzlich von einem Erbe ausgeschlossen werden.
In unserem Beitrag Testament und Erbschaft – wie am besten regeln? haben wir viele allgemeine, hilfreiche Informationen für dich zusammengefasst.
Warum ist eine individuelle Regelung des Erbes in vielen Fällen sinnvoll?
Vor allem wenn es Kinder gibt, ist es sehr ratsam, z. B. den oder die Ehepartner:in durch ein Testament als Universalerb:in einzusetzen. Und auch wenn man keine Nachkommen hat, kann es zu Herausforderungen kommen, wenn die Eltern der bzw. des Verstorbenen erben.
Bei Lebensgemeinschaften gilt: Ohne letztwillige Verfügung gibt es kein Erbe für den oder die Lebensgefährt:in, sofern es gesetzliche Erben gibt. Das heißt, auch in diesem Falle ist eine individuelle Regelung sehr ratsam.
Wir möchten die Gründe, weshalb es sinnvoll ist, ein Testament zu verfassen, anhand zweier Beispiele verdeutlichen:
1. Kinderloses Ehepaar mit Reihenhaus
Andrea stirbt bei einem Unfall. Es ist kein Testament vorhanden. Die Hälfte des Reihenhauses gehörte Andrea. Die gesetzliche Erbfolge sieht vor, dass neben ihrem Ehemann Stefan (erbt 2/3 der Hinterlassenschaft) auch Andreas Mutter und ihr Vater erben – und zwar jeweils zu 1/6.
Herrscht ein gutes Verhältnis zwischen Stefan und seinen Schwiegereltern und sind diese gesetzlich handlungsfähig, könnten diese auf ihr Erbe verzichten. Schwierig wird es dann, wenn Uneinigkeiten bestehen oder wenn z. B. der Vater krankheitsbedingt unter Sachwalterschaft steht. Dann sind z. B. Hypotheken auf die Immobilie, bauliche Veränderungen usw. nur mit Zustimmung der Elternteile oder eine:r Sachwalter:in möglich.
Mittels Testament, in dem Stefan zum Univeralerben eingesetzt worden wäre, wäre Stefan alleiniger Eigentümer des Reihenhauses.
Dieses Beispiel ist ähnlich anwendbar auf weiteren Immobilienbesitz, Autos, Vermögenswerte wie Wertpapierdepot usw.
2. Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern, Einfamilienhaus, Hypothekarkredit und sonstigen Vermögenswerten
Daniel stirbt und hinterlässt neben seiner Ehefrau Christine die gemeinsamen Kinder Niklas und Emilia.
a) Keine individuelle Regelung des Erbes vorhanden
- Sowohl Christine als auch Niklas und Emilia erben zu jeweils 1/3 alle Vermögenswerte.
- Die Vermögensverwaltung Minderjähriger untersteht einem Pflegschaftsgericht. Dieses muss bei wichtigen Verfügungen im ausschließlichen Interesse des bzw. der Minderjährigen entscheiden. Dies gilt z. B. bei Sanierungsarbeiten am Haus. Weiters können Immobilien, an denen Minderjährige ein Miteigentum haben, nicht zu einer hypothekarischen Besicherung herangezogen werden.
- Vermögenswerte wie Gelder aus einem Depot bzw. von Sparbüchern müssen mündelsicher angelegt werden. Das heißt auch bei längerfristigen Veranlagungen kannst du nicht auf chancenreichere Investments am Kapitalmarkt setzen.
b) Christine wurde zu Lebzeiten zur Universalerbin ernannt und die Kinder auf den Pflichtteil gesetzt
- Christine erbt 2/3 des Vermögens, Niklas und Emilia jeweils 1/6 (Pflichtteil).
- Die Pflichtteilforderung kann im Testament auf fünf Jahre gestundet werden (und in besonderen Fällen vom Gericht auf 10 Jahre erweitert werden).
- Der Pflichtteilsanspruch unterliegt einer Verzinsung von 4 % p. a.
- Ebenso kann im Testament eine Ratenzahlung des Pflichtteils festgehalten werden.
Es klingt oft schlimm, den Kindern mittels Testament ihr Erbe „wegzunehmen“. Jedoch schafft man dadurch oftmals für den hinterbliebenen Elternteil die Möglichkeit, die finanziellen Angelegenheiten sorgenfrei zu gestalten. Gleichzeitig wird der Pflichtteil des Minderjährigen abgesichert und die Einflussnahme des Gerichtes auf das Notwendige reduziert.
Fazit
- Bist du nicht „young, free and single“ ist es in jedem Fall von Vorteil, dir Gedanken über deine Hinterlassenschaft zu machen.
- Je komplexer deine finanzielle Situation ist, desto sinnvoller ist es, professionelle Beratung beizuziehen.
- Liquidität erhalten: Achte darauf, dass das Konto, von dem alltägliche Zahlungen getätigt werden, auch auf deinen Namen lautet und du nicht nur zeichnungsberechtigt bist. Nur dadurch kannst du auch vor Ende des Verlassenschaftsverfahrens auf das Konto zugreifen.
- Sofern es finanziell möglich ist, solltest du dir Liquidität schaffen, um im Anlassfall darauf zurückgreifen zu können. Dies ist u. a. mittels Fondssparer möglich.
Wir weisen darauf hin, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und ein Beratungsgespräch für die persönliche Nachlassregelung nicht ersetzt. Dieser Beitrag ist in Zusammenarbeit mit Ronald Felsner von den Vorsorgespezialisten entstanden.
1 Sprechen wir in der Folge von Ehepartner:innen, sind immer auch eingetragene Partner:innen gemeint.
Dies ist eine Marketingmitteilung der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien. Stand: Oktober 2023.
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