Steuern und Fonds: Das sollst du wissen!
Muss ich für erzielte Erträge mit Wertpapierfonds Steuern zahlen? Wenn ja, wieviel? Diese Frage erhalten wir regelmäßig bei Vorträgen und Kundenveranstaltungen in den Raiffeisenbanken. Grund genug, der steuerlichen Behandlung von Wertpapierfonds für österreichische Privatanleger einen eigenen Artikel zu widmen. Schließlich solltest du als AnlegerIn wissen, wieviel von deinem Veranlagungserfolg an den Staat abzuliefern ist. Und welche kleinen, steuerlichen Vorteile du nutzen kannst.
7 Einkunftsarten
In Österreich gibt es 7 Einkunftsarten. Eine davon ist: Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei dieser Einkunftsart wird zwischen regelmäßigen Zuflüssen – wie Zinsen oder Dividenden – und Erträgen aus dem Verkauf unterschieden. Mehr darüber kannst du hier nachlesen: österreich.gv.at.
Verschiedene Steuersätze bei der Geldanlage
Interessanterweise werden Kapitalmarktveranlagungen steuerlich gegenüber Sparbuch- oder Girokontozinsen etwas benachteiligt. Während am Sparbuch 25 % der Zinserträge an den Staat abzuliefern sind, werden für Einkünfte aus Wertpapiervermögen – und dazu gehören Fonds – 27,5 % an Steuern abgezogen. Lies auch gerne hier weiter: Vermögensaufbau – was tun gegen Nullzins?.
Fonds und Steuern – einfach erklärt
Wir versuchen, diese durchaus komplexe Materie so gut möglich in eine einfache Form zu gießen:
Fonds haben zwei Ebenen für eine Besteuerung:
a) die Ebene des Fonds
b) die Ebene des Inhabers von Fondsanteilen, also des Anlegers
Betrachten wir zunächst die Besteuerung auf Fondsebene aus Sicht eines Privatanlegers: Sämtliche Zuflüsse aus Zinsen und Dividenden und 60 % der Gewinne aus getätigten Wertpapierverkäufen im Fonds (die sogenannten „ausschüttungsgleichen Erträge“) eines „Fondsjahres“ werden mit 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt.) besteuert. Diese Zahlung ans Finanzamt wird von der Bank, bei der die Wertpapiere am Depotkonto verwahrt werden, durchgeführt.
Noch ist´s halbwegs verständlich. Nun kommt die zweite Besteuerungsebene ins Spiel. Auf Ebene des Anlegers, also des Inhabers von Fondsanteilen, wird eine zusätzliche Besteuerung ausgelöst, sobald Fondsanteile gewinnbringend verkauft werden. Durch einen Verkauf von Fondsanteilen vom Depotkonto des Anlegers werden Kursgewinne, die bislang nur am Papier – sprich am Depotauszug – ersichtlich waren, realisiert. Diese realisierten Gewinne sind ebenfalls zu versteuern.
Zahle ich somit doppelt Steuern?
Es kommt dennoch zu keiner Doppelbesteuerung: Die bereits INNERHALB des Fonds versteuerten Erträge erhöhen rechnerisch den Kaufpreis der Fondsanteile. Je höher somit dieser rechnerische bzw. fiktive Kaufpreis meines Fondsanteils, desto geringer die Differenz zum Verkaufspreis. Eine verbleibende, positive Differenz zwischen rechnerischem Kaufpreis und tatsächlichem Verkaufspreis bildet die Steuerbasis für die 27,5 % Vermögenszuwachssteuer. So weit so unklar, deshalb wird ein Beispiel helfen.
Ein Rechenbeispiel bringt Licht ins Dunkel
Ein Kunde der Raiffeisenbank kaufte vor einem Jahr einen Anteil an einem Raiffeisenfonds zum Preis von 100,– Euro. Ein Jahr später wird dieser Fondsanteil um 120,– Euro wieder verkauft.
Anmerkung: Kritik an dieser Stelle wäre angesichts der angenommenen 20%igen Wertsteigerung und der sehr kurzen Behaltedauer durchaus denkbar. Der Autor des Beitrags wählt jedoch absichtlich einen hohen Kursgewinn in kurzer Frist, um die steuerliche Behandlung möglichst plakativ und korrekt darstellen zu können.
Zurück zum Beispiel: Der tatsächliche Kursgewinn vor Steuern beträgt 20,– Euro. Im ersten Jahr der Veranlagung sind jedoch bereits ausschüttungsgleiche Erträge in Höhe von 4,– Euro innerhalb des Fonds versteuert worden. Mit anderen Worten: 1,10 Euro (27,5 % von 4,– Euro) wurden ans Finanzamt abgeliefert. Dieser bereits versteuerte Ertrag erhöht – wie oben beschrieben – rein rechnerisch den Kaufpreis des Fondsanteils. Dieser liegt somit bei 100,– Euro plus 2,90 Euro (4,– minus 1,10 Euro), also 102,90 Euro.
Wird der Fondsanteil nun verkauft, beträgt die steuerliche – nicht die tatsächliche – Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis 17,10 Euro (120,– Euro minus 102,90 Euro). Diese Steuerbasis wird wiederum mit 27,5 % besteuert, was zu einem KESt.-Abzug in Höhe von 4,70 Euro führt. Die gesamte steuerliche Belastung beträgt in diesem Beispiel somit 5,80 Euro. Der Nettoertrag des Anlegers liegt bei 14,20 Euro.
Kleine, feine, steuerliche Vorteile von Fonds nutzen
- Kosten und Aufwendungen innerhalb des Fonds können von den Fondserträgen abgezogen werden, reduzieren somit die Steuerbasis für die ausschüttungsgleichen Erträge.
- Wird ein Wertpapier innerhalb des Fonds mit Verlust verkauft, kann dieser mit anderen Fondserträgen gegengerechnet werden. Das bedeutet: Innerhalb des Fonds ist ein Verlustausgleich möglich, nur der saldierte Nettoertrag unterliegt der Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge.
- Ist ein Verlustausgleich im Fonds nicht möglich, können Verluste eines „Fondsjahres“ mit Veräußerungsgewinnen, Zinsen und Dividenden in den Folgejahren gegengerechnet werden. Somit ist ein Verlustvortrag innerhalb eines Fonds möglich.
Generell gilt: Wertpapierveranlagungen sind nach Abzug der Kapitalertragsteuer endbesteuert. Das bedeutet, dass mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer die Einkommensteuer für Privatpersonen als abgegolten gilt.
Komfortable Depotführung bei Raiffeisen
Wie im Beitrag erwähnt wird die steuerliche Behandlung von inländischen Investmentfonds und anderen Wertpapieren von der depotführenden Raiffeisenbank vorgenommen. Sowohl die jährliche, rechnerische Erhöhung des (steuerlichen) Kaufpreises, als auch die Berechnung der Vermögenszuwachssteuer beim Verkauf von Fondsanteilen werden von der Bank vorgenommen. Der Anleger muss sich also mit der aufwendigen Berechnung und Dokumentation nicht auseinandersetzen. Er erhält eine detaillierte Abrechnung und Aufstellung von der Bank.
Bei der Führung eines Wertpapierdepots ist somit das Service der korrekten, steuerlichen Behandlung und Überweisung der Steuerbeträge ans Finanzamt inkludiert. Nutze also die Beratungskompetenz deiner Raiffeisenbank in Kombination mit einem professionellen Abwicklungsservice!
Dies ist eine Marketingmitteilung der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien. Stand/Erstelldatum: November 2022.
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Ein Investmentfonds ist kein Sparbuch und unterliegt nicht der Einlagensicherung. Veranlagungen in Fonds sind mit höheren Risiken verbunden, bis hin zu Kapitalverlusten.
Raiffeisen Capital Management steht für Raiffeisen Kapitalanlage GmbH oder kurz Raiffeisen KAG
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