Noch ist es nicht zu spät: Infos für Klein- und Mittelbetriebe
Mario hat seinen Traum verwirklicht und den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Das Selbstständig sein hat viele Vorteile, aber auch einige Nachteile – vor allem, was die finanzielle Sicherheit betrifft. Und dann ist da noch die Sache mit der Steuer. Ab einem gewissen Einkommen sind die Steuersätze beachtlich. Aber es gibt Möglichkeiten, die man steuerlich nutzen kann – eine davon ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag.
Live your dream

Endlich hat er es geschafft. Nach vielen Jahren des Überlegens hat Mario seinen Businessplan erstellt, einen Shop gemietet und seinen Traum verwirklicht. Schon als Kind haben ihn Computer fasziniert. Sein Commodore 64 war seine erste große Liebe. Aber er ist dem Wunsch seiner Eltern gefolgt und hat zuerst eine solide Anstellung in einem Büro angenommen. Allerdings war er dort nie wirklich glücklich. Sein Faible für Technik ließ ihm keine Ruhe. Schließlich hat er alle notwendigen Ausbildungen nachgeholt und das Gewerbe zum IT-Dienstleister angemeldet. Jetzt repariert er begeistert Computer, rettet Festplatten, setzt Notebooks neu auf. Er ist überzeugt, das absolut Richtige getan zu haben. Auch wenn die eine oder andere Hürde zu bewältigen ist.
Bequemlichkeit ade
Mit dem fixen monatlichen Angestelltengehalt ist es nun vorbei. Die Geschäfte laufen einmal besser, einmal schlechter. Mario weiß, dass es wichtig ist, einen finanziellen Polster aufzubauen. Aber wie? Natürlich denkt er auch über seine steuerlichen Abgaben nach. Nachdem es derzeit ganz gut läuft, sind die Steuersätze hoch. Er hat davon gehört, dass es Möglichkeiten gibt, als Klein- und Mittelunternehmer Steuern zu sparen. Nur welche?

Den Gewinnfreibetrag sinnvoll investieren und Steuern sparen
Ein Glück, dass es Thomas gibt. Sein Freund hat für jedes Problem eine Lösung. Thomas weiß auch von der Investition des Gewinnfreibetrages. Angehörigen freier Berufe und KMUs gewährt der Gesetzgeber einen steuerlichen Investitionsanreiz in Form des Gewinnfreibetrags. Übersteigt der Gewinn 33.000,– Euro kann (zusätzlich zum Grundfreibetrag) ein prozentuell gestaffelter, investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Für diesen können maximal 13 % des Gewinns steuerfrei belassen werden.
Steuerfrei, aber wie?
Bedingung dafür ist, dass im gleichen Kalenderjahr bestimmte Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Zu diesen Wirtschaftsgütern gehören auch Wertpapiere, die den Voraussetzungen für die Deckung von Pensionsrückstellungen entsprechen.
Solche Wertpapiere sind zum Beispiel:
- der Raiffeisen Gewinnfreibetrag Anleihen
- der Raiffeisen Gewinnfreibetrag Mix
- der Raiffeisen Gewinnfreibetrag Solide
- der Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Solide
- der Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Diversified
sowie
Diese Fonds folgen unseren Nachhaltigkeits-Anlagestrategien, welche sich bereits jahrelang in der Raiffeisen KAG bewährt haben.
Thomas rät ihm, dieses Steuerzuckerl sobald als möglich einzuplanen. Oder noch besser, die Möglichkeit einer monatlichen Einzahlung zu nutzen. Zu Weihnachten ist ohnehin immer zu viel los und die Chance, diese Steuerersparnis auszukosten, sinkt möglicherweise. Am besten lässt du dich über die genauen Details von deiner Steuerberaterin informieren, rät Thomas.
Nach dieser Abklärung hat Mario einen Banktermin. Er möchte gleich alles unter Dach und Fach bringen und die noch offenen Fragen mit seine:r Bankberater:in klären. Und Thomas´ Laptop, der neu aufgesetzt gehört, den wird er sich danach vornehmen. Zu einem speziellen Freundschaftspreis – Steuerersparnis sei Dank.
Dies ist eine Marketingmitteilung der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien. Stand/Aktualisierung: Oktober 2025.
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein.
Veranlagungen in Fonds sind mit höheren Risiken verbunden, bis hin zu Kapitalverlusten.
Die veröffentlichten Prospekte bzw. die Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG sowie die Basisinformationsblätter der Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. stehen unter www.rcm.at unter der Rubrik „Kurse & Dokumente“ in deutscher Sprache (bei manchen Fonds die Basisinformationsblätter zusätzlich auch in englischer Sprache) bzw. im Fall des Vertriebs von Anteilen im Ausland unter www.rcm-international.com unter der Rubrik „Kurse & Dokumente“ in englischer (gegebenenfalls in deutscher) Sprache bzw. in ihrer Landessprache zur Verfügung. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte steht in deutscher und englischer Sprache unter folgendem Link: https://www.rcm.at/corporategovernance zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. die Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteilscheine außerhalb des Fondsdomizillandes Österreich aufheben kann.
Es ist die Anlagestrategie des Fonds überwiegend in andere Investmentfonds anzulegen.
Die Fondsbestimmungen des Raiffeisen Gewinnfreibetrag Mix wurden durch die FMA bewilligt. Der Raiffeisen Gewinnfreibetrag Mix kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Schuldverschreibungen folgender Emittenten investieren: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Belgien, Finnland, Niederlande, Schweden, Spanien.
Ein Investmentfonds ist kein Sparbuch und unterliegt nicht der Einlagensicherung.
Raiffeisen Capital Management steht für Raiffeisen Kapitalanlage GmbH oder kurz Raiffeisen KAG
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