Noch ist es nicht zu spät: Steuern sparen für Klein- und Mittelbetriebe
Mario hat seinen Traum verwirklicht und den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Das Selbstständigsein hat viele Vorteile, aber auch einige Nachteile – vor allem, was die finanzielle Sicherheit betrifft. Und dann ist da noch die Sache mit der Steuer. Ab einem gewissen Einkommen sind die Steuersätze beachtlich. Aber es gibt eine Lösung, wie man Steuern sparen kann – bei der Investition des Gewinnfreibetrages.
Live your dream
Endlich hat er es geschafft. Nach vielen Jahren des Überlegens hat Mario seinen Businessplan erstellt, diesen Shop gemietet und seinen Traum verwirklicht. Schon als Kind haben ihn Computer fasziniert. Sein Commodore 64 war seine erste große Liebe. Aber er ist dem Wunsch seiner Eltern gefolgt und hat zuerst eine solide Anstellung in einem Büro angenommen. Allerdings war er dort nie wirklich glücklich. Sein Faible für Technik ließ ihm keine Ruhe. Schließlich hat er alle notwendigen Ausbildungen nachgeholt und das Gewerbe zum IT-Dienstleister angemeldet. Lesen Sie dazu auch: Den Lebenstraum in der Selbstständigkeit verwirklichen. Jetzt repariert er begeistert Computer, rettet Festplatten, setzt Notebooks neu auf. Er ist überzeugt, das absolut Richtige getan zu haben. Auch wenn die eine oder andere Hürde zu bewältigen ist.
Bequemlichkeit ade
Mit dem fixen monatlichen Angestelltengehalt ist es nun vorbei. Die Geschäfte laufen einmal besser, einmal schlechter. Mario weiß, dass es wichtig ist, einen finanziellen Polster aufzubauen (Tipp: Vermögensaufbau – was tun gegen Nullzins). Aber wie? Natürlich denkt er auch über seine steuerlichen Ausgaben nach. Nachdem es derzeit ganz gut läuft, sind die Steuersätze hoch. Er hat davon gehört, dass es Möglichkeiten gibt, als Klein- und Mittelunternehmer Steuern zu sparen. Aber welche?
Den Gewinnfreibetrag sinnvoll investieren und Steuern sparen
Ein Glück, dass es Thomas gibt. Sein Freund hat für jedes Problem eine Lösung. Thomas weiß auch von der Investition des Gewinnfreibetrages. Angehörigen freier Berufe und KMUs gewährt der Gesetzgeber einen steuerlichen Investitionsanreiz in Form des Gewinnfreibetrags. Übersteigt der Gewinn 33.000,– Euro kann (zusätzlich zum Grundfreibetrag) ein prozentuell gestaffelter, investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Für diesen können maximal 13 % des Gewinns steuerfrei belassen werden.
Steuerfrei, aber wie?
Bedingung dafür ist, dass im gleichen Kalenderjahr bestimmte Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Zu diesen Wirtschaftsgütern gehören auch Wertpapiere, die den Voraussetzungen für die Deckung von Pensionsrückstellungen entsprechen. Solche Wertpapiere sind zum Beispiel die Raiffeisen-§ 14-ESG-Fonds sowie der Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Solide und der Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Diversified. Diese Fonds folgen unseren Nachhaltigkeits-Anlagestrategien, welche sich bereits jahrelang in der Raiffeisen KAG bewährt haben.
Thomas rät ihm, dieses Steuerzuckerl sobald als möglich einzuplanen. Oder noch besser, die Möglichkeit einer monatlichen Einzahlung zu nutzen. Zu Weihnachten ist ohnehin immer zu viel los und die Chance, diese Steuerersparnis auszukosten, sinkt möglicherweise. Die genauen Details weiß bestimmt dein Bankberater, meint Thomas.
Heute hat Mario einen Banktermin. Er wird gleich alles unter Dach und Fach bringen und die noch offenen Fragen mit seine:r Bankberater:in klären. Und Thomas´ Laptop, der neu aufgesetzt gehört, den wird er sich danach vornehmen. Zu einem speziellen Freundschaftspreis – Steuerersparnis sei Dank.
Dies ist eine Marketingmitteilung der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien. Stand/Aktualisierung: September 2024.
Ein Investmentfonds ist kein Sparbuch und unterliegt nicht der Einlagensicherung. Veranlagungen in Fonds sind mit höheren Risiken verbunden, bis hin zu Kapitalverlusten.
Die veröffentlichten Prospekte sowie die Kundeninformationsdokumente bzw. ab 1.1.2023 die Basisinformationsblätter der Raiffeisen-Nachhaltigkeitsfonds stehen unter www.rcm.at unter der Rubrik „Kurse und Dokumente“ in deutscher Sprache zur Verfügung. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte steht in deutscher und englischer Sprache unter folgendem Link: https://www.rcm.at/corporategovernance zur Verfügung. Beachten Sie, dass die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. die Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteilscheine außerhalb des Fondsdomizillandes Österreich aufheben kann.
Es ist die Anlagestrategie dieser Fonds, überwiegend in anderen Investmentfonds anzulegen. Die Fondsbestimmungen des Raiffeisen-§ 14-Mix und des Raiffeisen-§ 14-MixLight wurden durch die FMA bewilligt. Der Raiffeisen-§ 14-Mix und der Raiffeisen-§ 14-MixLight können mehr als 35 % des Fondsvermögens in Schuldverschreibungen folgender Emittenten investieren: Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Österreich, Belgien, Finnland, Niederlande, Schweden, Spanien.
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Raiffeisen Capital Management steht für Raiffeisen Kapitalanlage GmbH oder kurz Raiffeisen KAG
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