Pension? Daran denke ich heute noch nicht! 3 überraschende Gründe warum du es doch tun solltest
Frauen meistern großteils den Haushalt, versorgen in vielen Fällen hauptsächlich die Kinder, kümmern sich zuverlässig um ihre Freundschaften und um die Partnerschaft. Nur auf eines vergessen sie allzu oft: Auf sich selbst. Wir haben mit Vorsorgespezialistin Helga Stockinger, selbst Mutter von zwei Kindern, über Details zum Thema Pension gesprochen. Ein Aufruf, das Thema Vorsorge spätestens jetzt anzugehen.
45 – 65 – 80
Beschäftigt man sich mit dem Thema Pensionsvorsorge, stößt man unweigerlich auf diese Werte: 45 – 65 – 80. Dabei geht es nicht um die Traummaße für die Figur im Alter, sondern um folgende Faustregel: Hat man 45 Vollzeit-Arbeitsjahre gesammelt, bekommt man im Alter von 65 Jahren eine Pension in Höhe von 80 % seines durchschnittlichen Lebenseinkommens.
Hat man also mit 20 Jahren begonnen zu arbeiten, schafft man bis zu seinem 65. Lebensjahr diese 45 Arbeitsjahre. Man erhält somit 80 % vom durchschnittlichen Lebenseinkommen – was jedoch nicht 80 % des Letzteinkommens bedeutet.
Von 80 % auf 43 %
Bei Frauenpensionen kann sich dieser Prozentsatz gravierend senken. Helga Stockinger, Vorsorgeexpertin bei „Die Vorsorgespezialisten“ (www.vorsorgespezialisten.at) ist selbst Mutter von zwei Kindern und wird trotz 45 Berufsjahren nur eine Pension in Höhe von lediglich 43 % ihres Letzteinkommens erhalten. Grund dafür sind ihre Beschäftigungsunterbrechungen durch die Geburten ihrer Kinder sowie die anschließenden Teilzeitjahre.
Aufgrund der Pensionsreformen schlägt sich das geringere Einkommen in den Jahren der Teilzeitbeschäftigung gänzlich auf die Pensionshöhe durch. Pensionsreformen betreffen natürlich auch die Männer. Aktuelle Zahlen belegen jedoch, dass deren Pension nach wie vor doppelt so hoch ist wie jene der Frauen.
Demnach erhielt jede zweite Frau im Jahr 2018 lediglich eine Pension unter 1.149,– Euro brutto. Das trifft Selbstständige und Angestellte gleichermaßen, Selbständige laut unserer Vorsorgespezialistin sogar noch etwas härter.
Tabuthema Pension?
Frauen wissen zwar über die Problematik der Pensionshöhe Bescheid. Trotzdem wollen sich die wenigsten Frauen in jüngeren Jahren mit diesem Thema beschäftigen. Die meisten, so mutmaßt Stockinger, sind sich der Tragweite der Sache nicht wirklich bewusst. Meistens schieben sie das Thema Pension vor sich her und wissen möglicherweise nicht, an wen sie sich genau wenden sollen.
Wenn man sich jedoch das obige Beispiel vor Augen führt, sollte kein Schritt daran vorbeiführen, spätestens jetzt persönlich vorzusorgen, um das Einkommen in der Pension anzuheben.
Studien belegen, dass rund 60 % unseres Einkommens für Grundbedürfnisse wie Wohnen, Verkehr, Essen aufgewendet werden. Wenn das Einkommen in der Pension jedoch diese Ausgaben gar nicht abdeckt, wie soll Frau sich dann einen angenehmen Lebensabend finanzieren?
Was tun, um der Altersarmut zu entkommen?
Bewusstseinsbildung
Helga Stockinger ist überzeugt, dass der erste wichtige Schritt, um der Pensionsfalle zu entgehen, die Bewusstseinsbildung unter den Frauen und in der Bevölkerung ist. Hat man sich das Thema einmal vor Augen geführt, ist der Weg, sich nähere Informationen einzuholen, nicht mehr weit. Im Pensionsrechner der Arbeiterkammer, im Pensionskontorechner, der Website der Pensionsversicherungsanstalt oder für Selbstständige unter www.neuespensionskonto.at finden Sie relevante Information rund um das Thema und können sich mit dem eigenen Pensionskontoauszug vertraut machen. Gerne stehen bei Fragen zu diesem Thema auch Banken und Versicherungsanstalten zur Verfügung.
2. Pensionssplitting
Eine spannende Möglichkeit, sich vor einer zu geringen Pensionshöhe zu schützen, ist das Pensionssplitting. Im Pensionssplitting kann ein Teil der gesetzlichen Alterspension an den überwiegend erziehenden Elternteil übertragen werden. Je nach Einkommenshöhe und Alter der Kinder kann damit die Pension des Partners um bis zu 630,– Euro brutto pro Monat erhöht werden. Es können Teilgutschriften vom Kalenderjahr der Geburt bis zum Kalenderjahr, in dem das Kind sieben Jahre alt wird, übertragen werden. Wichtiger Hinweis: Die Beantragung des Pensionssplittings bei der Pensionsversicherungsanstalt muss bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes erfolgen. Details zum Pensionssplitting finden Sie ebenfalls auf der Website der Pensionsversicherungsanstalt: www.pensionsversicherung.at.
3. Die Familie einbinden
Eine gute Idee ist es, mit der Familie über das familiäre Gesamteinkommen zu sprechen. Erstelle einen Finanzplan und entscheide dich, auf welche Art und Weise (Versicherungen, Wertpapieren) du deine Altersvorsorge umsetzen möchtest. Langfristige Erträge in Wertpapiere können vom nicht zu unterschätzenden Zinseszinseffekt profitieren (mehr dazu in Der Zinseszinseffekt mit dem Hühnerprinzip erklärt). Je länger die Anspardauer, desto höher können die Erträge werden und je leichter werden die Abwärtsphasen am Kapitalmarkt ausgeglichen. Daher: Besser jetzt als irgendwann! Da Fonds höheren Risiken bis hin zu Kapitalverlusten unterliegen, ist es umso bedeutender, die empfohlene Anlagedauer eines Fonds zu beachten.
Kümmere dich jetzt um das Thema Pension – um deinetwillen. Schau ausnahmsweise einmal auf dich – und dann genieße die Zeit bis dahin in Leichtigkeit und Unbeschwertheit.
Dies ist eine Marketingmitteilung der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien. Stand/Erstelldatum: März 2020
Aufgrund der Lesbarkeit verzichten wir im Text auf das Gendern. Sämtliche personenbezogene Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
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