Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
75 % der unbezahlten Pflege- und Hausarbeit wird von Frauen erledigt. 25 % der Parlamentssitze weltweit sind von Frauen besetzt. Mehr als 2,7 Milliarden Frauen sind bei der Wahl ihrer Erwerbsarbeit rechtlich eingeschränkt. 214 Millionen Frauen haben keinen Zugang zu modernen Methoden der Familienplanung. 14 % der Landbesitzenden sind Frauen – diese Themen werden nun systematisch angegangen: Geschlechtergleichstellung steht nun auch im Brennpunkt der Vereinten Nationen1. Lies mehr dazu hier!
Frauen: wesentlicher Hebel für Wachstum und Entwicklung
Auch das ist Nachhaltigkeit: Die Stärkung und Beteiligung von Frauen und Mädchen ist ein wesentlicher Hebel für Wirtschaftswachstum und Entwicklung. Sie bildet somit eine fundamentale Grundlage für die Erreichung anderer nachhaltiger Entwicklungsziele. Die Vereinten Nationen (UN) haben sich in den Sustainable Development Goals (SDGs) bis 2030 die Erreichung von 17 Zielen auf die Fahnen geheftet: In Ziel Nummer 5 geht es um die Geschlechtergleichstellung und wie man Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen kann, um diese Unterschiede nachhaltig auszuräumen. (Alle Ziele findest du hier: The 17 Goals.)
Ende der Diskriminierung
Auch wenn Geschlechterungleichheit mehr und mehr sichtbar wird, es zahlreiche globale und regionale Initiativen gibt, ist die geschlechterbasierte Benachteiligung weltweit noch immer stark ausgeprägt. Frauen und Mädchen sind überproportional oft Opfer von Gewalt. Sie haben schlechteren Zugang zu Bildung und gesundheitlicher Versorgung. Gleichzeitig übernehmen sie den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit in Familie und Haushalt (z. B. Kinderbetreuung, Altenpflege). Dieses Ungleichgewicht hat sich während der Covid-19-Pandemie nochmals verschärft.
Bis 2030 sollen alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beendet werden. Das SDG 5 – Geschlechtergleichheit setzt somit gegen die bei der weltweit immer noch auf vielen Ebenen tief verankerten geschlechtsspezifischen Diskriminierung an.
Österreichs Vorreiterrolle
Mit der Einführung des Frauenwahlrechts 1918 war Österreich einer der Vorreiter in Europa puncto politischer Befähigung von Frauen. Und obwohl hierzulande die Entwicklung der Geschlechtergleichstellung relativ weit fortgeschritten ist, wurde ein Gleichgewicht noch immer nicht erlangt. Die Geschlechtergleichstellung ist eines der zentralen Themen der österreichischen Regierung.
Die Agenda 2030
Unter anderen wurden folgende Punkte in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in der österreichischen Bundesregierung aufgenommen:
- Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall beenden
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen
- Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen
- Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, durch Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie anerkennen und wertschätzen
- Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen
- Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten
- Gleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen
Möchtest du mehr zum Vermögensunterschied (Gender Wealth Gap) von Frauen und Männern erfahren, lies hier nach: Frauen, denkt an morgen.
1Quelle: https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-5, Stand März 2022
Quelle: Bundeskanzleramt, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/nachhaltige-entwicklung-agenda-2030/entwicklungsziele-agenda-2030.html
Dies ist eine Marketingmitteilung der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien. Stand/Erstelldatum: März 2022
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