Vorsorgen und Steuern sparen in der Selbstständigkeit
Wir haben gute Nachrichten für dich, wenn du einen Klein- bzw. Mittelbetrieb führst oder Freiberufler:in bist! Angehörigen freier Berufe und KMUs gewährt der Gesetzesgeber nämlich einen steuerlichen Investitionsanreiz: in Form des Gewinnfreibetrages. Ab einer gewissen Höhe kannst du somit zusätzlich zum Grundfreibetrag einen Gewinnfreibetrag geltend machen. Lies die folgenden 5 Schritte zu deinem Vorteil in deiner Selbstständigkeit!
1. Eine Lösung für zwei Herausforderungen in der Selbstständigkeit
Wenn du selbstständig bist, weißt du von der Challenge, finanzielle Sicherheiten aufzubauen. Hat man es schließlich endlich geschafft, gute Gewinne zu erzielen, kommt die Sache mit der Steuer dazu. Ab einer gewissen Einkommensgrenze sind die Steuersätze bekanntlich hoch.
Für beide Herausforderungen gibt es eine gesetzliche Erleichterung: den Gewinnfreibetrag, durch den ein gewisser Teil des betrieblichen Gewinns steuerfrei bleibt.
2. Ab wann und wieviel?
- Wenn dein Gewinn 33.000,– Euro übersteigt, kann zusätzlich zum gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag ein prozentuell gestaffelter, investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden.
- Maximal 13 % des Gewinns, der den Betrag von 33.000,– Euro übersteigt, können steuerfrei belassen werden.
- Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt 46.400,– Euro (inkl. Grundfreibetrag in Höhe von 4.950,– Euro).
Bedingung dafür ist, dass im gleichen Kalenderjahr bestimmte Wirtschaftsgüter angeschafft werden. Zu diesen gehören auch Wertpapiere, die den Voraussetzungen für die Deckung von Pensionsrückstellungen entsprechen.
Nutze die Chance, weniger Steuern zu zahlen und in die Vorsorge für dich bzw. deinen Betrieb zu investieren!
3. Beispiele für deine Steuerersparnis
Zur Veranschaulichung zwei Beispiele (Gewinn-Annahme 50.000,– Euro bzw. 400.000,– Euro):
FRAU BERGER | FIRMA MUSTER | |
Gewinn | 50.000,– Euro | 400.000,– Euro |
Grundfreibetrag (für die ersten 33.000,– Euro) | 33.000,– Euro | 33.000,– Euro |
Restlicher Gewinn | 17.000,– Euro | 367.000,– Euro |
Grundfreibetrag (15 %) | 4.950,– Euro | 4.950,– Euro |
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (mit diesem Betrag sind Investitionen in bestimmte Wertpapiere möglich) | 2.210,– Euro | 33.215,– Euro |
Den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kannst du in die Vorsorge bzw. in deinen Betrieb investieren.
Im Falle von Frau Berger kann ein Grundfreibetrag in Höhe von 4.950,– Euro geltend gemacht werden. Zusätzlich kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in Höhe von 2.210,– Euro genutzt werden, da der Jahresgewinn 33.000,– Euro überschreitet.
Im Falle von Firma Muster kann ein Grundfreibetrag in Höhe von 4.950,– Euro geltend gemacht werden. Zusätzlich kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in Höhe von 33.215,– Euro genutzt werden, da der Jahresgewinn 33.000,– Euro überschreitet.
Hier kommt die Staffelung des Freibetrages zur Anwendung:
13 % für 145.000,– Euro
7 % für 175.000,– Euro
4,5 % für die restlichen 47.000,– Euro (in Summe 33.215,– Euro).
4. Die Voraussetzungen
- Der Gewinn muss einer natürlichen Person zufließen.
- Der Gewinn muss aus einer betrieblichen Einkunftsart stammen (Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb).
- Gewinnermittlung mittels Ein-/Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
- Die Fonds müssen mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden.
5. Fondssparen und Steuern sparen
Möchtest du die Chance nutzen und auch regelmäßig unterjährig dein Geld veranlagen, bietet sich das monatliche Fondssparen an. Die Vorteile monatlicher Veranlagung:
- Das monatliche Ansparen schont die Liquidität, da nicht auf einmal zum Jahresende investiert werden muss.
- Die regelmäßigen Einzahlungen können flexibel gehandhabt werden.
- Zur Berechnung der Ansparhöhe kann ein durchschnittlicher Jahresgewinn herangezogen werden. Bei einem höheren Gewinn kann flexibel zum Jahresende der noch mögliche Betrag veranlagt werden.
- Wird zum Jahresende der tatsächliche Gewinn ermittelt, können dementsprechend die unterjährig erworbenen Fondsanteile geltend gemacht werden.
- Eine eventuell höhere Veranlagung bleibt als Vorsorge bestehen.
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Dies ist eine Marketingmitteilung der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien. Stand: November 2024.
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